
(Altarraum Lincoln Cathedral)
Unser Gemeindebrief
An dieser Stelle veröffentlichen wir regelmäßig die Andacht aus dem derzeit aktuellen Gemeindebrief. Der Gemeindebrief selbst erscheint etwa alle 3 Monate. Er enthält verschiedene personenbezogene Daten und kann daher nicht komplett zum Download eingestellt werden. Er wird nur als gedrucktes Exemplar an Gemeindeglieder verteilt sowie in der Magdalenenkapelle ausgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Gemeindebrief als pdf-Datei per E-Mail zu erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte an das Pfarramt und legen Sie kurz Ihre Beweggründe für den gewünschten Bezug dar.
Der Brief
Liebe Leser,
der Altarraum auf dem Titelbild dieses Gemeindebriefes hat Schranken. Damit stehen wir schon mitten in dem Thema, das uns in den nächsten Gemeindebriefen beschäftigen wird – in den kommenden Ausgaben dann allerdings weiter hinten im Heft. Im ersten Halbjahr 2023 haben wir im Bibelkreis das Thema „Abendmahl“ durchgenommen. Dass es dabei natürlich auch um die Praxis des geschlossenen Abendmahlstisches in unserer Kirche geht, ist klar. Dazu haben wir unter anderem einen Vortrag von Pastor Bernard Worral (Immanuel Lutheran Church Fargo, North Dakota, USA, Lutherische Kirche – Missouri Synode) über sieben Mythen, die sich um den geschlossenen Abendmahlstisch ranken, gehört. Diesen hatte ich dafür ins Deutsche übertragen und zum Teil an unsere kirchliche Situation angepasst. Ich wurde von den Teilnehmern des Bibelkreises gebeten, diese sieben Mythen sukzessive hier im Gemeindebrief noch einmal vor Augen zu bringen. Dem werde ich mit freundlicher Genehmigung von Pastor Worral in diesem und den folgenden Gemeindebriefen gerne nachkommen. Die Literaturangaben geben die englischen Ausgaben wieder.
Mythos 1: „Wenn wir jemandem an unserem Altar die heilige Kommunion verweigern, der Mitglied einer anderen christlichen Konfession ist, stellen wir seinen christlichen Glauben in Frage.“
Das ist falsch. Das Fundament, auf dem der evangelische Glaube aufbaut, ist die Lehre von der Rechtfertigung aus Gnade allein durch den Glauben. Die Bibel lehrt klar und so lehren auch wir, dass derjenige, der sich an den gekreuzigten Erlöser klammert und ihn um Vergebung bittet, ewiges Leben hat und zur einzig wahren Kirche gehört, das heißt zur verborgenen Kirche des Glaubens. Carl Ferdinand Wilhelm Walther (1811-1887), ein Vater der Missouri-Synode, unserer amerikanischen Schwesterkirche, sagte: „Wenn man die Erlösung eines Menschen von seiner Mitgliedschaft in und der Gemeinschaft mit der sichtbaren rechtgläubigen Kirche [= der lutherischen Kirche, Anm. FH] abhängig macht, bedeutet das, die Lehre von der Rechtfertigung durch den Glauben umzustürzen.“ Dabei ist es wichtig zu beachten, dass auch Kleinkinder nicht an unseren Altären das Hl. Abendmahl bekommen, sie jedoch als vollwertige Glieder der christlichen Kirche gelten. Sie sind getauft und glauben an Christus als ihren Erlöser. Somit sind sie mit uns, die regelmäßig die Kommunion empfangen, Kinder des himmlischen Vaters. So wie jeder Erwachsene, der getauft ist und an Christus als seinen Herrn und Retter glaubt, sind auch sie vollwertige Mitglieder der christlichen Kirche, auch wenn sie möglicherweise nicht das heilige Abendmahl empfangen. Die Heilige Taufe vereint uns im christlichen Glauben. Das Heilige Abendmahl vereint uns im Bekenntnis dieses Glaubens. 1)
Unsere Gründe für die Praxis des geschlossenen Abendmahlstisches sind zweierlei: 1) Um diejenigen, die sich das Sakrament zu ihrem Gericht nehmen könnten, davon abzuhalten, dies zu tun, weil sie es ohne die rechte „(Selbst-)Prüfung“ und/oder ohne „Unterscheidung des Leibes des Herrn“ empfangen. (vgl. 1. Korinther 11,26-29). 2) Es geht um die Gewissheit, dass alle, die mit uns kommunizieren, wirklich in Gemeinschaft mit uns sind, das heißt, eins im Glauben und eins im Bekenntnis dieses Glaubens (vgl. Apostelgeschichte 2,42; 1. Korinther 10,16-18).
Ihr/Euer Pastor Felix Hammer
1) Wenn wir Angehörige einer anderen Glaubensgemeinschaft von der Feier des Heiligen Abendmahls in unserer Kirche ausschließen, stellen wir sie nicht unter Kirchenzucht. Wir sind lediglich ehrlich darüber, wo wir in unserem Bekenntnis zu Christus und seiner durch die Gnadenmittel angebotenen Erlösung stehen, und wir rufen sie dazu auf, ehrlich darüber zu sein, wo sie in ihrem Bekenntnis dazu stehen. Der Ausschluss kann von ihnen aufgehoben werden, indem sie sich zur lutherischen Lehre bekennen und sich unserer Kirche oder einer Kirche anschließen, die mit uns in voller Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft steht. Der geistliche Übertritt erfolgt dann durch die Teilnahme an der Kommunion. So ist jede Nichtzulassung zum Heiligen Abendmahl nie ein für immer gültiges „Nein“, sondern immer ein „Noch nicht“.